Leistungsbeschreibung
Anlage zum Plattformvertrag Maschinenbewertung.app · Fassung 2026-09 Rev. 1 · Stand 12. September 2026
Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Funktionsumfang der Plattform nach § 2 Abs. 3 des Plattformvertrags. Sie unterscheidet Kernfunktionen, deren Erhalt der Anbieter für die Laufzeit zusagt, von weiteren Funktionen, die der Anbieter weiterentwickeln, ändern oder einstellen darf. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge nach § 16 Abs. 5 des Plattformvertrags.
1 Gegenstand
Die Plattform ist eine mandantenfähige Web-Anwendung zur Bewertung gebrauchter Maschinen im Handel mit Landtechnik, Baumaschinen und mobilen Arbeitsmaschinen. Jeder Kunde erhält eine eigene Instanz unter <kundenname>.maschinenbewertung.app mit eigenen Nutzern, eigenen Daten und eigener Konfiguration. Die Nutzung erfolgt im Browser; eine Installation beim Kunden ist nicht erforderlich.
2 Kernfunktionen
Die folgenden Funktionen sind Kernfunktionen im Sinne von § 2 Abs. 3 des Plattformvertrags. Der Anbieter darf ihre Ausgestaltung ändern, solange ihr Zweck erhalten bleibt.
2.1 Erfassung
Anlegen und Bearbeiten von Maschinen mit Stammdaten (Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Betriebsstunden, Seriennummer, Standort) und typspezifischen Zustandsdaten in einem mehrstufigen Formular. Freitextsuche und Filter über den Bestand.
2.2 Fotodokumentation
Hochladen von Fotos je Maschine über Dateiauswahl oder Handykamera, Zuordnung zu Kategorien, Notiz je Bild, Galerie mit Vergrößerung. Metadaten der Bilddateien werden beim Hochladen entfernt.
2.3 Marktpreisermittlung aus Online-Angeboten
Auf Anforderung ermittelt die Plattform vergleichbare Angebote aus den konfigurierten Online-Portalen, gleicht Modell und Merkmale ab, weist eine Angebotsspanne und eine Konfidenz aus und verlinkt die gefundenen Einzelanzeigen, soweit vorhanden. Jede abgeschlossene Ermittlung ist eine Bewertungsabfrage nach § 2a Abs. 4 des Plattformvertrags.
2.4 Kalkulation und Preisbildung
Die Plattform berechnet aus den erfassten Daten, dem Zustand und den ermittelten Marktdaten eine Preisempfehlung mit nachvollziehbarer Herleitung. Die Rechenregeln sind in der Anwendung einsehbar; der Kunde kann Preise überschreiben und begründen.
2.5 Rollen und Freigabe
Nutzerrollen Administrator, Bewerter, Verkäufer und Betrachter nach § 2a Abs. 2 des Plattformvertrags. Verkäufer erfassen Maschinen und geben Preiseinschätzungen ab; Bewerter kalkulieren, sehen alle Einschätzungen und geben Bewertungen frei; Betrachter lesen. Die Freigabe macht eine Bewertung zur Arbeitsgrundlage.
2.6 Datenblatt- und Angebots-Export
Erzeugung eines Datenblatts (PDF) je Maschine mit Fotos, Zustand, Marktvergleich und Preisempfehlung sowie eines Angebotsdokuments (PDF) im Erscheinungsbild des Kunden. Export der Bestandsliste als Excel und CSV.
2.7 Verwaltung
Nutzerverwaltung durch den Administrator des Kunden, Einsicht in gebuchte Pakete, Laufzeiten, Kontingentverbrauch und Vertragsdokumente unter „Meine Verträge", Nachbuchung und Kündigung nach § 4 Abs. 3 und § 5 des Plattformvertrags.
3 Weitere Funktionen
Die folgenden Funktionen stellt der Anbieter im jeweils aktuellen Stand bereit. Er darf sie weiterentwickeln, ändern oder einstellen; § 2 Abs. 3 Satz 3 des Plattformvertrags gilt für sie nicht.
3.1 Bewertungsdaten der LECTURA GmbH
Einbindung von Marktwerten, Restwertkurven und technischen Daten nach § 8 des Plattformvertrags, soweit die Vereinbarung des Kunden mit LECTURA besteht. Anzeige als Prognosespanne getrennt von der Angebotsspanne.
3.2 KI-gestützte Funktionen
nach § 2b des Plattformvertrags: Zustandsbeschreibung aus Fotos, Übernahme von Angaben aus fotografierten Checklisten, Transkription von Diktaten, Textvorschläge für Preisbegründungen und Kundenanschreiben, Zusammenfassung für den Vertrieb. Ergebnisse sind Vorschläge und werden vom Nutzer geprüft.
3.3 Verbundwerte
nach § 10 Abs. 7 des Plattformvertrags, sobald die Mindestfallzahlen erreicht sind.
3.4 Preisaktualisierung
für bereits bewertete Maschinen, Benachrichtigungen in der Anwendung, Dashboard mit Kennzahlen des Bestands, Einschätzungsvergleich zwischen Verkäufern und Bewertern.
3.5 Unterstützung durch den Anbieter
bei Einrichtung und Fragen zur Nutzung per E-Mail an kontakt@maschinenbewertung.app innerhalb der Servicezeiten; Support-Zugriff auf die Instanz nur nach § 9 Abs. 3 des Plattformvertrags.
4 Service Level
4.1 Servicezeiten
Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters (Baden-Württemberg).
4.2 Verfügbarkeit
Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet. Unterbrechungen von zusammengerechnet bis zu vier Stunden je Kalendermonat innerhalb der Servicezeiten gelten als unerheblich (§ 11 Abs. 2 des Plattformvertrags). Nicht als Unterbrechung gelten die in § 11 Abs. 3 genannten Fälle, insbesondere angekündigte Wartung und Störungen Dritter (Online-Portale, LECTURA, Netzbetreiber).
4.3 Wartung
Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden vorher in Textform angekündigt und finden außerhalb der Servicezeiten statt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorlauf erfolgen.
4.4 Störungsmeldung und Reaktion
Störungen meldet der Kunde in Textform an kontakt@maschinenbewertung.app. Der Anbieter bestätigt den Eingang innerhalb der Servicezeiten spätestens am nächsten Werktag und beginnt mit der Bearbeitung; eine Behebungsfrist wird nicht zugesagt.
4.5 Datensicherung
Tägliche Sicherung der Datenbanken und Dateibestände; Einzelheiten in Anlage 3 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde sichert seine Daten zusätzlich über die Exportfunktionen (§ 11 Abs. 6 des Plattformvertrags).
4.6 Kontingente
Jedes Paket umfasst die in § 4 Abs. 1 des Plattformvertrags genannten Plätze und Bewertungsabfragen je Vertragsjahr. Der Verbrauch ist in der Anwendung einsehbar; bei 80 % erfolgt eine Warnung, bei 100 % ist die Marktpreisermittlung bis zur Nachbuchung gesperrt (§ 4 Abs. 4).
5 Wechsel und Datenportabilität
5.1 Formate
Bewertungen, Maschinenstammdaten, Kalkulationen und Protokolle als CSV und Excel; Datenblätter und Angebote als PDF; Fotos als Bilddateien mit Zuordnungsdatei (CSV), die jedes Bild einer Maschine und Kategorie zuordnet.
5.2 Verfahren
Der Export steht dem Kunden während der Laufzeit jederzeit selbst zur Verfügung. Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleibt der Zugang 30 Kalendertage allein zum Export bestehen; Schreibzugriffe sind in dieser Zeit gesperrt. Auf Anfrage in Textform stellt der Anbieter zusätzlich einen vollständigen Gesamtexport als Archivdatei bereit. Für Wechsel und Export werden keine Entgelte berechnet.
5.3 Fristen
Übergangszeitraum 30 Kalendertage ab Wirksamwerden der Kündigung; auf Verlangen des Kunden angemessene Verlängerung, wenn der Wechsel aus technischen Gründen nicht innerhalb von 30 Tagen möglich ist. Archivierung und Löschung nach § 11a Abs. 6 des Plattformvertrags.
5.4 Lectura-Daten
werden nicht exportiert (§ 11a Abs. 7 des Plattformvertrags).
6 Technische Voraussetzungen beim Kunden
Aktueller Browser (Chrome, Edge, Firefox oder Safari in einer der beiden letzten Hauptversionen), Internetzugang, für die Fotofunktion ein Gerät mit Kamera. Keine Installation, keine Serverkomponente beim Kunden.
7 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht Gegenstand der Plattform sind: die Richtigkeit von Angeboten Dritter und der Lectura-Daten (§ 8 Abs. 6, § 12 Abs. 3 des Plattformvertrags), Gutachten oder Sachverständigenleistungen, die Anbindung an Warenwirtschafts- oder DMS-Systeme des Kunden, individuelle Anpassungen der Software, Schulungen vor Ort sowie ein Betrieb außerhalb der Anbieterinfrastruktur. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
Anlage zum Plattformvertrag Maschinenbewertung.app. Fassung 2026-09 Rev. 1 · Stand 12. September 2026 · Robbe Sales & AI Consulting, Härlisberg 3, 72270 Baiersbronn.
Anlage zum Plattformvertrag (§ 2 Abs. 3). Fassung 2026-09 Rev. 1 · Stand 12. September 2026 · Robbe Sales & AI Consulting, Härlisberg 3, 72270 Baiersbronn. · Prüfwert (SHA-256 des Inhalts): 4938e48c40f747447b41fe90ed3c22fbb37648b058bbbdb9226eb7757649b559